36. Privatautonomie im Bürgerstaat

Tagesgedanke:

Im Bürgerstaat kann der mündige Bürger seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eigenverantwortlich und selbständig regeln. Das wird Privatautonomie genannt.

  Zum Nachdenken über Tags:

Die ersten Bausteine der Privatautonomie sind die Vertragsfreiheit und das persönliche Eigentum. Hier handelt es sich um „bürgerliche Freiheiten“. Sie unterscheiden sich von den „politischen Freiheiten“, die eine Teilhabe an der Gestaltung des Gemeinwesens oder Staates gewähren (z.B. Wahlen und Abstimmungen).

In seinem Buch „Das Gesetz der Hydra“ (München 2006) lobt Paul Kirchhof den Code Civil [= Zivilgesetzbuch] von Napoleon (1804). Denn der Kaiser und Alleinherrscher hat darin im Geist der Aufklärung und der Französischen Revolution jedem Bürger das Recht gewährt, frei zu entscheiden, mit wem und mit welchem Inhalt er Verträge schließt. Außerdem kann jeder in freier Verantwortung sein Eigentum nutzen. Doch er trägt damit auch die Gefahr des Verlustes und eines Bankrotts.

Dem folgt auch unser „Bürgerliches Gesetzbuch“ (BGB) von 1900. Das BGB und der Code Civil sind jeweils ein in sich schlüssiger Wurf.

Kirchhof kritisiert scharf, dass heute die Mächtigen im Staat wie das vielköpfige Meerungeheuer, die Hydra, dabei sind, diese bürgerlichen Freiheiten und die Privatautonomie zu zerstören.

Ähnlich urteilt Peter Sloterdijk: „[Es] entsteht in unseren Tagen ein Monstrum an staatlicher und überstaatlicher Regulierungs-Juristerei, für das die Geschichte kaum ein Beispiel aufweist. Dieses in Bürgerfreundlichkeit eingekleidete Untier erteilt sich selbst die Erlaubnis, in die feinsten Ritzen des sozialen Lebens einzudringen – ein privates Leben mag man das, was wir hier führen, nach allem, was bekannt wurde, ja nicht mehr nennen.“ [Handelsblatt, 11.10.2013, S. 55]

In der Verbannung auf der Insel Helena blickte Napoleon kurz vor seinem Tod zurück: „Mein Ruhm beruht nicht auf gewonnenen Schlachten. Waterloo wird die Erinnerung an diese Siege auswischen. Doch was nichts auslöschen kann, was ewig bleiben wird, das ist mein Code Civil.“ [Einen guten ersten Überblick bietet: „Die Zeit“, 18.02.2010,  Die fünf Bücher Bonapartes von Uwe Wesel]

  Zur Vertiefung:

In einer freien Gesellschaft ist es möglich und richtig, alle Fragen des Lebens, von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft offen und ehrlich zu erörtern, sich darüber zu streiten. Der Eingriff in die Privatautonomie beginnt und die Grenze zur Unfreiheit ist überschritten, wenn Gesetze vorschreiben, wie sich die Bürger im privaten Bereich verhalten müssen.

Nehmen wir die Arbeitsorganisation in der Familie. Bei einer Diskussion darüber wurde es leidenschaftlich. Eine Teilnehmerin verteidigte ihre unentbehrliche Rolle als Mutter und Hausfrau. Der Diskussionsleiter war klug. Er sagte: „Sie haben recht. Machen Sie es weiter so, Sie handeln aus Überzeugung richtig. Allerdings dürfen Sie Ihrer Nachbarin nicht vorschreiben, dass sie es genauso machen muss. Das ist deren persönliche Freiheit und Privatautonomie. Da dürfen weder Sie noch der Staat hineinregieren.“

Die heutigen Politiker sehen das ganz anders. Alle politischen Parteien wissen nicht nur genau, sondern vor allem besser, was den Bürgern gut tut, was für sie richtig ist. Ständig sind wir volkspädagogischen Belehrungen ausgesetzt. Mehr noch, es werden die entsprechenden Gesetze gemacht. Erst als die Grünen durch Gesetz allen Kantinen in der Republik einen „Veggie-Tag“ vorschreiben wollten, ist es vielen aufgefallen, wie weit es schon gekommen ist.

Mindestens genauso schwerwiegend, aber oft erheblich kostspieliger sind Eingriffe in den zweiten Bereich der Privatautonomie, die wirtschaftliche Freiheit. Der Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens hängt vor allem von den Menschen ab, die darin arbeiten. Gesetzliche Quoten wie z.B. eine Frauenquote für Führungskräfte sind ein erheblicher Eingriff in die Personalverantwortung. Dabei übernimmt die gesetzgebende Obrigkeit dafür keinerlei wirtschaftliches Risiko. Wer gute Mitarbeiterinnen nicht richtig einsetzt, ist selbst schuld. Aber von außen lässt sich das nicht beurteilen und damit auch nicht verantworten.

Auch aufgezwungene Vertragspartner gibt es aufgrund rechtlicher Vorschriften und richterlicher Urteile immer mehr. Einen Ehepartner wird man heute leichter los als einen aufsässigen Mieter. Untermieter können einem gegen den erklärten Willen ins Haus gesetzt werden; demnächst wohl auch Asylanten. Arbeitgeber sollen gezwungen werden, Lehrlinge nach der Ausbildung zu übernehmen. Wenn sie geeignet sind, wird jeder sie behalten wollen, schon wegen der aufgewandten Ausbildungskosten. Doch wie lässt sich ein Eingriff von außen in die Personalverantwortung rechtfertigen?

Jeder kann im öffentlichen und privaten Recht samt der dazugehörigen Rechtsprechung heute viele Beispiele dafür finden. Sie bekommen alle, wie Sloterdijk sagt, den Deckmantel der Bürgerfreundlichkeit oder der Sozialstaatlichkeit. Meist soll das vorangegangene Politikversagen privatisiert, auf die Bürger abgewälzt werden.

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