17. Brüderlichkeit im Bürgerstaat

Die ‚Brüderlichkeit‘ ist neben der ‚Freiheit‘ und ‚Gleichheit‘ der dritte zentrale Begriff der Französischen Revolution (1789).

Der bürgerlich-liberale Rechtsstaat konnte mit der Brüderlichkeit wenig anfangen. „Wenn jeder für sich selbst sorgt, dann ist am besten gesorgt“, meinten seit jeher die klassischen Liberalen. Nach dem Fall der Mauer hörten wir öfter von Ostdeutschen: „Wir haben uns auf die Freiheit und Brüderlichkeit gefreut, und bekamen die Kälte des Rechtsstaats.“

Seit dem 18. Jahrhundert stehen sich im bürgerlichen Lager zwei Einstellungen zur Nation gegenüber. Da sind einmal die Weltbürger, auch Kosmopoliten genannt. Ihnen bedeuten Nation und Volk wenig. „Alle Menschen werden Brüder“, ist ihre Hymne. Dagegen war die Französische Revolution (1789) eine nationale Revolution, die sich schon damals zum Nationalismus steigerte. Im Ruf ‚Vive la France‘, in der ‚Grande Nation‘, in den Symbolen, von der Kokarde bis zur Fahne, wurden die Gefühle ausgedrückt. ‚Nation‘ kommt vom lateinischen ‚natio‘ und bedeutet Geburt, Volksstamm, gemeinsame Abstammung. „Unsere Brüder und Schwestern in der DDR“, sagten wir bis zum Fall der Mauer.

Die revolutionäre Aufbruchstimmung war 1789 gewaltig, weil die Bürger zugleich von der Vorherrschaft der alten Stände befreit wurden. Zuvor waren das ‚alte Regime‘ und Ludwig XVI. in höchste Geldnot geraten. Daher berief der König 1789, nach 175 Jahren Pause erstmals wieder die Generalstände (Parlamente) ein. Sie sollten dringend nötige Steuern beschließen. Abgestimmt wurde nach Ständen; und je ein Drittel der Stimmen hatten Adel, Geistlichkeit und Städte. Adel und Geistlichkeit verstanden sich als Teil des Staats und bestanden auf ihrem alten Privileg der Steuerfreiheit. Da sie die Zweidrittel-Mehrheit hatten, sollten allein die Städte zahlen.

Doch da geschah etwas für die alten Führungsschichten Unerwartetes. Als nach Ständen abgestimmt werden sollte, stand der Dritte Stand auf und sagte: „Wir sind die Nation!“ Denn der ‚Dritte Stand‘ waren 98 % der Bevölkerung. Sie nannten ihre Versammlung nun ‚Nationalversammlung‘ und schlossen Adel und Geistlichkeit sozusagen als Randgruppen aus. Das waren der Verfassungsbruch und die Revolution. Es geschah am 17. Juni 1789. Am 14. Juli folgte der Sturm auf die Bastille. An die Stelle der ‚ständischen Brüderlichkeit‘ trat die Verbrüderung in der Nation. Nation und Bürgertum hatten sich vereint.

Dagegen waren die kosmopolitischen Bürgerlichen Kinder der vorrevolutionären Aufklärung. Herkommen, Stand und Nation spielten bei ihnen keine Rolle. In den Pariser Salons der Aufklärer hatte Zugang, wer ‚gebildet‘ war. Das Volk wurde als Plebs hier eher verachtet. Gleichgesinnte und das hieß für sie gleich ‚Gebildete‘ gehörten zur neuen ‚Weltbürgerschaft‘. Heutige Wissenschaftler sind mit ihrer ‚scientific community‘ (Weltgemeinde der jeweiligen Wissenschaftler) auf dem gleichen Weg.

Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) kannte das schon und warnte: „Misstraut den Kosmopoliten, die in ihren Büchern Pflichten in der Ferne suchen, die sie in der Nähe nicht zu erfüllen geruhen. Mancher Philosoph liebt die Tataren, damit er seinen Nächsten nicht zu lieben braucht.“ [Jean Jacques Rousseau, Emil oder Über die Erziehung, Paderborn 1998, S. 12]

Daher müssen wir die Brüderlichkeit von der Menschlichkeit abgrenzen. „Alle Menschen werden Brüder“ ist ein Wunschtraum der Weltbürger. In Wirklichkeit geht das nicht. Denn die gegenseitigen Pflichten und Hilfen in der Familie, gegenüber der dörflichen oder städtischen Nachbarschaft, innerhalb des eigenen Volkes und der Nation, ja auch innerhalb eines funktionierenden Sozialstaats sind so umfangreich und weitgehend, dass wir sie nicht der ganzen Menschheit gegenüber einlösen können. Menschlichkeit ist richtig und wichtig, wer sie aber zur Brüderlichkeit steigern will, der zerstört die nahe Brüderlichkeit und erhält zum Schluss auch keine Menschlichkeit. Solche Überforderungen lösen jede Gemeinschaft, jeden Staat auf.

‚Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit‘ gehören nicht erst seit der Französischen Revolution zusammen.

Freiheit ist ein gesellschaftlicher, politischer Begriff. Das Wort ‚frei‘ bedeutet im ursprünglichen Sinn sogar blutsverwandt. [vgl. letzter Blog-Bericht: Freiheit im Bürgerstaat]  Erinnern wir uns! Die Frage nach der gesellschaftlichen, rechtlichen und schließlich politischen Freiheit bedeutet: Besitze ich nach der geltenden Ordnung das Recht, in Frieden und Freundschaft meinen Anspruch einzufordern, oder ist der Mitmensch im Recht, der sich dagegen stemmt? Freiheit braucht eine weithin anerkannte Friedenordnung.

Die Gleichheit ist in jedem Staat, in jeder Rechtsordnung ein Problem. [vgl. Gleichheit im Bürgerstaat] Wir empfahlen daher mit dem Verfassungsrechtler Hans-Peter Ipsen für die Anwendung des Gleichheitssatzes die Formel: „Der Gleichheitssatz verleiht hier (= Art. 3 Grundgesetz, der Verf.) dem Ungleichen die Rechtsmacht zu verlangen, dass es wegen seiner Ungleichheit nicht auch ungleich behandelt werde.“ Ursachen und Motive lassen sich für jede Ungleichbehandlung finden. Die politische oder verfassungsrechtliche Frage ist nur, wann eine feststellbare Ungleichheit in der jeweiligen Ordnung verfassungsgemäß ist und wann nicht. Ob der Ungleiche die Rechtsmacht hat, die Gleichbehandlung für sich zu verlangen, das bestimmt die jeweilige Verfassungsordnung. Und diese ist ein Erzeugnis der jeweiligen Kultur.

Freiheit und Gleichheit ohne jede Brüderlichkeit sind kalt und unerbittlich. In der Not ist der Einzelne allein. Es gibt sogar den kalten Sozialstaat. Das ist ein auf die Spitze getriebener Individualismus mit Selbstverwirklichung bis zum ‚explodierenden Ego‘ (Antje Vollmer). Jeder denkt nur an sich. Nachdem dadurch seit den 1968-er Jahren weithin die Familien zerstört wurden, werden die verlassenen alleinerziehenden Mütter und die verlassenen verwahrlosten alten Männer immer mehr. Der heutige Sozialstaat will alles nur mit Geld lösen; doch wenn es immer mehr werden, ist das irgendwann auch nicht mehr möglich.

Damit kommen wir zu der politisch wichtigen Frage: Worin unterscheiden sich Gesellschaft, Gemeinschaft und Genossenschaft?

Der Sozialdemokrat Ferdinand Tönnies (1855 – 1936) hat 1887 das Buch ‚Gemeinschaft und Gesellschaft‘ veröffentlicht. [Neudruck der 8. Aufl. von 1935, Darmstadt 1979 ff.] Es wurde ein Grundlagenwerk. Die Abgrenzung entspricht weithin unserem heutigen Sprachinhalt und Sprachgefühl. Gemeinschaft umfasst Nähe und Zuneigung. Die Mutter-Kind-Beziehung oder Geschwisterliebe sind Beispiele. Er spricht von natürlicher Verankerung, der Brüderlichkeit im ursprünglichen Sinne. Allerdings sind die Herrschaft, das Patriarchat, Matriarchat oder das väterliche Königtum hier nicht ausgeschlossen.

Die Gesellschaft ist unverbindlicher und nicht auf die Natur, sondern den Willen gegründet. Die Menschen sind dabei ihrem Wesen nach voneinander getrennt. In der ‚Gemeinschaft‘ sind sie gemäß ihrem Wesen miteinander verbunden. In der Gesellschaft sind die Mitmenschen oft Mittel zur Verfolgung eigener Zwecke. Beispiele sind Kapitalgesellschaften, aber auch Tyranneien.

Missbraucht wurde der Begriff ‚Gemeinschaft‘ durch die ‚Volksgemeinschaft‘ im NS-Staat: „Du bist nichts, dein Volk ist alles.“ So wurden die Soldaten in den Tod getrieben; ‚verheizt‘, sagte das Volk. Wir wissen es, Millionen Bürger wurden verheizt, Juden und Soldaten, Behinderte und Kriminelle – und ganz normale Bürger, die nicht ins System passten. Nun kann jeder Begriff missbraucht werden. Aber ‚Gemeinschaft‘ setzt nach Wortinhalt und Bedeutung nicht voraus, dass eine bestimmte innergemeinschaftliche Ordnung herrscht. Es gibt freie und unfreie Gemeinschaften.

Das ist bei der Genossenschaft anders. In unserer ganzen Rechts- und Verfassungsgeschichte steht die Genossenschaft im Gegensatz zur Herrschaft. Otto von Gierke (1841 – 1921) hat dazu das klassische, vierbändige Werk ‚Das deutsche Genossenschaftsrecht‘ als Lebensleistung verfasst.  In Genossenschaften schließen sich freie und gleiche Bürger oder andere Standesgenossen zusammen. ‚Genosse‘ und ‚genießen‘ haben eine gemeinsame Wortwurzel. Genossen genießen gemeinsam ihre Rechte. Genossenschaften werden von unten nach oben, basisdemokratisch gesteuert. Herrschaft regiert immer von oben nach unten, obrigkeitlich.

Das wurde schon bei der Gleichheit gesagt: die Schweizer Eidgenossen kämpften gegen Habsburg oder die Kölner (1112) und viele andere Städte früh gegen ihre Stadtherren (coniuration pro libertate, „Eidgenossenschaft für die Freiheit“).

Nehmen wir als weiteres Beispiel das mittelalterliche Regensburg. Karl Bosl beschreibt, wie dort zwischen 1100 und 1250 aus unfreien, königlichen und bischöflichen Kaufleuten und Handwerkern freie Bürger wurden. Sie schlossen sich genossenschaftlich in Hansen (ein gesamtdeutscher Ausdruck), Zünften, Gilden usw. zusammen. So trieben sie Handel bis Kiew und Venedig, Flandern und Frankreich. [Karl Bosl, Die Sozialstruktur der mittelalterlichen Residenz- und Fernhandelsstadt Regensburg, München 1966, S. 131 ff; 177 ff.]

Nun kommt ein springender Punkt. Diese Kaufmannszüge waren mit Gefahren verbunden. Ein gewählter ‚Hansgraf' führte den bewaffneten Zug an. Alle Genossenschaften sind immer auch Gefahrengemeinschaften. Und um gemeinsam Feinde und Gefahren abzuwehren, ist der Grundsatz der Brüderlichkeit unverzichtbar. ‚Hilfe in der Not‘ gehört zu jeder Genossenschaft. Das gilt für die Zünfte, die Gilden und die Hansen, die Städtebünde und die Eidgenossen: „In keiner Not uns trennen und Gefahr.“ (Friedrich Schiller)

Die Genossenschaft ist im Ursprung gemeinsames Leben, Arbeiten und Gefahrenabwehr; und sie bietet soziale Sicherheit. Die alten Dorfgenossenschaften sind eines von vielen Beispielen.

Bei uns hat die Genossenschaftlichkeit bis heute überlebt. Denn im Zuge der Romantik und der Historischen Rechtsschule wurde diese Idee stark belebt. Die Volks- und Genossenschaftsbanken von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen, aber auch die bis heute geltenden Sozialversicherungen Bismarcks entstanden. Und Ferdinand Lassalle (1825 – 1864) hat die Genossenschaftlichkeit in bewusstem Gegensatz zu Karl Marx zu einem zentralen Element der deutschen Sozialdemokratie gemacht [vgl. Gustav Radbruch, Einführung in die Rechtswissenschaft, Leipzig 1924, S. 30 ff.].

Mehr als allgemein bekannt, ist das Genossenschaftswesen bis heute ein starker Teil unserer Wirtschaft – von Bau- und Kreditgenossenschaften über gewerbliche und ländliche bis zu Winzer- und Mittelstands-Genossenschaften. Derzeit entstehen in vielen Bereichen sogar neue Genossenschaften für Molkereien, Brauereien, Windkraft usw.

So verschmelzen im genossenschaftlichen Bürgerstaat ‚Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit‘ zu einer Einheit. Das gemeinsame Dach ist stets eine als gerecht empfundene Rechts- und Friedensordnung.

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