9. Bürgerstaat: Fast alle stimmen ab!

In den beiden letzten Blog-Berichten wurden die Auswirkungen von Volksabstimmungen auf Bürger und Politiker besprochen. Jetzt wollen wir einen Blick auf die Abläufe und Formalien werfen.

Die erste Frage lautet: Wollen die Deutschen überhaupt mehr direkte Demokratie? Die Antwort ist eindeutig. Auch bei uns wollen zwei Drittel der Wahlberechtigten, teilweise sogar über 70 % Volksabstimmungen.

„Am 27. November 2011 haben die Baden-Württemberger über das Bahnprojekt Stuttgart 21 abgestimmt – knapp 59 Prozent votierten gegen den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung. Drei Jahre später findet es eine deutliche Mehrheit von 72 Prozent im Land „gut“ oder „sehr gut“, dass die Volksabstimmung stattgefunden hat. Das sind mehr als unmittelbar nach dem Votum.“ [RNZ vom 12.12.2014]

Allerdings zeigen andere Untersuchung, was jeder weiß: Die große Mehrheit der Bürger fühlt sich im Parteienstaat macht- und einflusslos, was in der Regel das Engagement bei Reizthemen und Konflikten bremst oder erst gar nicht aufkommen lässt. Das ist gewollt, wie Hans Magnus Enzensberger schon erkannte: „Die Bevölkerung ist für die Politiker äußerst störend. Und wenn man sie leider nicht abschaffen kann, muss man sie eben dosiert beruhigen." Trotzdem bestätigen viele Umfragen, dass rund zwei Drittel der Deutschen Volksabstimmungen wollen.

Dem steht die Ablehnung der Parteipolitiker und ihrer Gefolgsleute in der Wissenschaft gegenüber. Denn um ihre Macht geht es ja.  Sie sagen, die Beteiligung bei Abstimmungen sei zu gering. (Dass das auch für viele Wahlen gilt, hat bisher zum Glück noch nicht zur Abschaffung der Wahlen geführt.) Auch würden nur zweifelhafte Eliten abstimmen. Das Meinungsbild in der Bevölkerung werde nicht widergespiegelt.

Dagegen zeigen Schweizer Untersuchungen, dass es drei Gruppen von Stimmbürgern gibt. 1.) rund 20 % Totalverweigerer, die nie abstimmen. 2.) rund 25 % Immer-Stimmer; sie lassen keine Abstimmung aus. 3.) rund 55 % Normalbürger; sie stimmen ab, wenn es ihnen wichtig ist.  Es lohnt sich genau hinzusehen. „Obwohl die Gesamtwahlbeteiligung bei den einzelnen Urnengängen jeweils im durchschnittlichen Mittel von 44 bis 53 % lag, kumulierte sie sich auf 75,3 %, sobald das Stimmverhalten einzelner Wähler untersucht wurde. Sie nahmen nicht an allen Abstimmungen teil, aber an den meisten.“ [Koydl, Wolfgang, Die Besserkönner, Zürich 2014, S. 153 f.]

Das kann ich gut nachvollziehen. Auch ich habe schon an Oberbürgermeister-Wahlen nicht teilgenommen, weil der Amtsinhaber einziger Bewerber war oder mir alle Bewerber unfähig erschienen. Und siehe da! Ich war nicht der Einzige; die Wahlbeteiligung lag unter 20 %, was den Wiedergewählten nicht störte.

Es gibt einige Themen, die manche Bürger tief berühren, andere nicht. Denken wir an Rauchverbote. Vor Jahrzehnten war mir das egal. Ich war toleranter Nichtraucher. Ich hätte nicht abgestimmt, sollen das die Gesundheitsapostel machen. Heute denke ich anders. Damit kommen wir zu einer wichtigen Voraussetzung bei Abstimmungen.

Es muss eine unparteiische, faire und schonungslose Debatte vor der Abstimmung geben. Das gilt vor allem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen. Sie sind bei uns eindeutig parteipolitisch nicht neutral. Dagegen habe ich z.B. im Schweizer Rundfunk (SRF) genau die Auseinandersetzung vor der gefühlsgeladenen Abstimmung gegen die Masseneinwanderung (09.02.2014) verfolgt. Beide Seiten kamen gleichwertig zu Wort. Die Schweizer wären auch äußerst empfindlich, wenn es anders wäre. Womöglich ging dann der Schuss nach hinten los. Die Verbände und Interessengruppen bringen sich jeweils in Stellung. Doch jeder weiß, welche Sonderinteressen sie warum vertreten. Offen muss die Auseinandersetzung sein.

Auch Zeit wird für die Meinungsbildung bei den Bürgern benötigt. Volksabstimmungen haben sehr lange Vorlaufzeiten. Vier Termine gibt es im Jahr, an denen über gemeindliche, kantonale und eidgenössischen Angelegenheit abgestimmt wird. Die genauen Termine stehen Jahre im Voraus bereits fest. Jeder kann sie im Internet einsehen. [zu Einzelheiten der Volksabstimmungen auf Bundesebene]

Wer nun für solch einen Abstimmungstag eine Vorlage einbringen will, braucht im Bund 100.000 beglaubigte Unterschriften. Dieser Verfahrensabschnitt wird „Initiative“ genannt. Schweizer sehen darin den Motor, um Anliegen, auch Missstände auf die Tagesordnung zu setzen. Das gilt vor allem, wenn die Parlamente der Gemeinden, Kantone oder im Bund sie übersehen oder absichtlich ignorieren. Es ist aber auch umgekehrt. „Initiativen“ werden gestartet, um unliebsame Gesetzesvorhaben zu stoppen. Insofern werden in der Schweiz die Stimmbürger als die eigentliche Opposition im demokratischen Spiel angesehen. Schon Initiativen sorgen bei den Volksvertretern für Geschäftigkeit und Gegenvorschläge.

Auch die Schweizer Volksvertretungen können Volksabstimmungen (Referenden) auf den Weg bringen. Hierzu gibt es in Kantonen und Gemeinden zwingende (obligatorische) und erzwingbare (fakultative) Abstimmungen. Das gilt z. B. für große öffentliche Vorhaben. Sie müssen in den Kantonen entweder zwingend oder auf Initiative der Bürger ab jeweils festgelegten Kostenhöhen durchgeführt werden. Untersuchungen zeigen, je niedriger der Betrag angesetzt ist, ab dem ein Volksentscheid stattzufinden hat, umso geringer ist die kantonale Verschuldung. [Handelsblatt 19.12.2011]

„Das Volk hat das letzte Wort. Neben der Eigenart, dass in der Schweiz der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern erheben [= Steuertrennsystem], zeichnet sich das schweizerische Steuersystem auch dadurch aus, dass der Bürger selbst darüber entscheidet, welche Steuern von ihm erhoben werden dürfen.“ [Das Schweizerische Steuersystem, Hg. Schweizerische Steuerkonferenz, Bern 2011, S. 17]

Das führt zum Recht der Selbstbesteuerung in der Schweiz. Jede Ebene (Gemeinde, Kanton, Bund) hat ihre eigenen Steuern. Das ist das Steuertrennsystem, im Unterschied zum deutschen Mischsystem mit seinen großen Gemeinschaftssteuern (Einkommen, Umsatz u.a.). Manche nennen das die „organisierte Unverantwortlichkeit“. In der Schweizer Gemeinde legen z. B. die Bürger in einer jährlichen Bürgerversammlung ihren kommunalen Steuerfuß [Steuersatz] fest. Dabei wird ihnen erklärt, wofür wieviel Geld gebraucht wird.

Dazu etwas zur Veranschaulichung: Ein Bekannter von mir war in Griechenland, als dort große Waldbrände tobten. Er erklärte in einem Dorf den Bewohnern unser System der Freiwilligen Feuerwehr. Denn die überörtlichen Berufsfeuerwehren waren erkennbar überfordert. Die Griechen meinten, solche Dienste wollten sie nicht auf sich nehmen. Der Staat müsse mehr Berufsfeuerwehrleute anstellen. Mein Bekannter antwortete, die säßen doch die meiste Zeit im Jahr herum und kosteten Geld. Da lachten die Griechen. Das sei doch bestens, so einen Job wolle doch jeder. Er schloss daraus, das sei eben die südländische Mentalität.

Ich sehe das anders. Es müsste wie in der Schweiz eine Gemeindesteuer geben. Aus der müssten die unterbeschäftigten Wehrmänner bezahlt werden. Bei der jährlichen Festlegung des Steuersatzes könnten die Bürger dann entscheiden, ob sie mit ihren Steuern eine günstige Freiwillige Feuerwehr oder gelangweilte Berufsbrandlöscher bezahlen wollen. Das sind dann mündige Bürger. Zum Bürgerstaat gehören die Verantwortung und die Haftung für die Folgen.

Auf allen Staatebenen entscheidet letztlich der Bürger über die Steuern und ihre Höhe. So lehnten die Schweizer mit über 70 % eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene ab. „Mit dem Nein zu einer nationalen Regelung haben weiterhin die Kantone das Sagen über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Dort gibt es zwar solche Steuern. Doch gelten die Regelungen als großzügig: Direkte Nachkommen zum Beispiel sind fast überall steuerbefreit.“ [Die Zeit 14.06.2015] Die Gegner der Erbschaftssteuer auf Bundesebene sahen die Initiative „voller Risiken für Familien, KMU [= Kleine und mittlere Unternehmen] und Kantone“. Das überzeugte die Stimmbürger.

In Deutschland hat Bayern schon gemäß seiner Verfassung von 1946 die besten basisdemokratischen Rechte. Dazu heißt es: „Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt (sogenannte parlamentarisch-repräsentative Demokratie). Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden.

Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Schließlich kann auf Antrag einer Million stimmberechtigter Staatsbürger die Abberufung des Landtags durch Volksentscheid begehrt werden.“ [zu Einzelheiten] - Allerdings sind Volksbegehren und –entscheide zu Haushaltsfragen nicht möglich; die Schweizer Selbstbesteuerung gibt es nicht.

Auch kann nur über Landesangelegenheiten abgestimmt werden. Diese wurden seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (23.05.1949) ständig beschnitten. Im Wesentlichen habe die Länder nur noch die Kulturhoheit (Schulen und Hochschulen). Dazu gab es einige Volksbegehren in Bayern. Sie sind zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G-9) zweimal gescheitert. (Aus meiner Sicht hat das Volk hier richtig gehandelt. Ich bin auch für ein G-8, allerdings mit sehr entrümpeltem Lehrplan. Vgl. „Die Mittelschule“)

Erfolgreich waren Volksentscheide zum Müllkonzept (1990), zur Abschaffung des Senats [2. Kammer mit Honoratioren] (1998), zum Rauchverbot (2009), keine Studiengebühren (2013). Seit 2003 sind bei den acht Volksentscheiden hohe Wahlbeteiligungen (um 60%) und hohe Zustimmungen (über 80%) festzustellen [Nachweis]. Das Volk will abstimmen!

Gebt auch auf Bundesebenen den Bürgern endlich ihren Staat zurück!

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