15. Gleichheit im Bürgerstaat

Der Ruf nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit hallt durch die Jahrhunderte der deutschen und europäischen Geschichte.

Nach der Französischen Revolution sollten 1792 im französisch besetzten Mainz  die Handwerker einen Eid auf Freiheit und Gleichheit schwören. Doch sie widersetzten sich dem Drängen der revolutionären Klubisten hartnäckig; nicht weil sie diese Begriffe nicht kannten, sondern weil sie etwas anderes darunter verstanden.1 [Fußnoten am Textende]

Erst der Blick in die Verfassungsgeschichte öffnet uns die Augen. Wir stellen fest, dass fast alle europäischen Verfassungsordnungen darum gerungen haben, welche Inhalte „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ haben müss(t)en.

Dabei zeigt sich die Gemeinsamkeit der europäischen Kultur. Nicht nur die Baustile (Romanik, Gotik, Renaissance, Barock), die Religion und die verwandten Sprachen, sondern auch die Philosophie und Wissenschaft, das Recht und die Verfassungsentwicklung sind unser gemeinsames Erbe. Es begann mit dem Untergang des Römischen Reichs (um 500 n. Chr.). Daraus entwickelten sich europaweit das Lehenswesen, im Spätmittelalter die Ständeordnung, in der frühen Neuzeit der Absolutismus. Es folgten der Rechtsstaat, der Sozialstaat und nun – hoffentlich – der Bürgerstaat.

 Im Lehenswesen schlossen sich freie und gleichberechtigte Krieger zusammen. Ihre Heerführer wurden ursprünglich aus ihrer Mitte auf den Schild gehoben. Diesen „Herzögen“, die vor-herzogen, folgten sie und gründeten Reiche. Schließlich etnwickelte sich dies zur hochmittelalterlichen Heerschildordnung, einer Pyramide mit sieben Stufen.

Nur Gleiche durften über Gleiche bei Gericht das Urteil schöpfen (Schöffen). Aufgabe der Herrschaft war es, „Recht und Gerechtigkeit“ zu verschaffen. Daher leitete der Gerichtsherr oder sein Vertreter (z.B. Schultheiß) nur die Verhandlung und war für die Vollstreckung zuständig. Das Urteil selbst wurde von den Schöffen bzw. Gefolgsleuten gewiesen. (Weistümer = Rechtsquellen gemäß zunächst mündlicher Überlieferung).

Ganshof zeigt schön an einem Beispiel die Rechtsfindung durch die Schöffen. Im Jahr 1122 ruft ein Graf in einem Prozess zwischen einer Abtei und einem Ritter seine Vasallen [Gefolgsleute] dazu auf:

„Meine Herren, ich bitte Sie inständig und auf Grund der Treue, die Sie mir schulden, sich zurückzuziehen und mit einem unanfechtbaren Urteil darüber zu entscheiden, wie unsere Antwort sowohl an Engelbert als an die Mönche aussehen soll.“2

Noch heute ist bei der Auseinandersetzung über einen EU-Beitritt der Schweiz ein gewichtiges Argument: „Wir waren schon immer gegen „fremde Richter“. Wir wollen auch keine in Brüssel.“

In der Ständeordnung  wurden die Gefolgsleute allmählich zu Ständen (z.B. Städte mit Zünften und Gilden, Ritterkantone, Land- und Reichsstände). Diese waren meist Körperschaften (juristische Personen), die um ihre Freiheit und Gleichheit, ihre Privilegien (jura et libertates) kämpften, z.B. die „Schweizer Eidgenossenschaft“ gegen Habsburg oder in Köln 1112 gegen den Bischof als Stadtherrn (conjuration pro libertate, „Eidgenossenschaft für die Freiheit“). Es galt Gleichheit im Stand bei – aus ständischer Sicht – „natürlicher“ Ungleichheit zwischen den Ständen.3

Zu den Kernaussagen einer Rechtsordnung gehört, was gleich und was ungleich zu behandeln ist. So lehnten ständische Menschen die Ungleichbehandlung aufgrund persönlicher Leistungen als unehrenhafte Belohnung von Ehrgeiz und Karrieresucht ab.

Rainer Wohlfeil hat dies am adeligen preußischen Offizierskorps noch im 18. Jahrhunderts nachgewiesen.

„Die gesellschaftliche Gleichheit und Gleichberechtigung aller Offiziere untereinander vom Fähnrich bis zum General ließen es nicht zu, dass der Einzelne seine Stellungen im Heer infolge fachlicher Leistungen oder anderer individueller Qualifikationen einnahm. … Besonders deutlich drückte sich diese Auffassung jedoch in der Anciennität aus.“4

Das bedeutet, dass sich die Beförderungspraxis und die damit verbundene militärische Über- und Unterordnung grundsätzlich nach dem Dienstalter richteten.

Bei Beamten steckt diese Vorstellung bis heute in vielen Köpfen. Besoldung (Dienstaltersstufen) und Beförderungserwartungen richten sich nach dem Dienstalter. Junge, tüchtige Beamte gehen oft in die Wirtschaft, wo sie schneller und aufgrund persönlicher Leistung mehr verdienen können. Die Gewerkschaften denken mehr in Lohngruppen. Es treffen unterschiedliche Gleichheits- und Ungleichheitsvorstellungen aufeinander.

Mit der Gründung der Universitäten (z.B. Heidelberg 1386) entwickelte sich langsam der neue Stand der Beamten- und Bildungsbürger. Richelieu (1585 - 1642) und der Adel nannten diese Emporkömmlinge „Pedanten“. Sie stellten sie dem „Mann von Stand und Ehre“  (honnête homme) gegenüber. Richelieu war ein Mann der praktischen Politik, des tatkräftigen Handelns. Große Theorien und abstrakten Konstruktionen lehnte er als pedantisches, letztlich bürgerliches Denken ab.5 Carl von Clausewitz (1780 – 1831), der Klassiker der Philosophie vom Kriege, warnte ebenfalls vor den „gelehrten Pedanten“ und stellte fest, dass „die ausgezeichneten Feldherren niemals aus der Klasse vielwissender oder gar gelehrter Offiziere hervorgegangen sind“.6

Marion Gräfin Dönhoff (1909 – 2002) berichtet noch aus ihrer Kindheit in Ostpreußen: „Die landangesessene Aristokratie erhob ja im allgemeinen auch keinerlei Anspruch, zu der Welt der Dichter oder Intellektuellen zu gehören. Im Gegenteil, sie machte durchaus deutlich, dass dies nicht ihre Sache sei – teils aus Hochmut, teils aus dem Wunsch heraus, nicht bei falschen Prätentionen [Anmaßungen] ertappt zu werden.“7

Nach der Französischen Revolution (1789) übernahmen im Rechtsstaat die Bildungs- und Beamtenbürger die geistige und dann die politische Führung. Es kam zu völlig anderen Vorstellungen von Gleichheit und Ungleichheit. An die Stelle des Geburtsstandes trat Schritt für Schritt der Berufs- und Bildungsstand. Bildung und Geld führten zu neuen Ungleichheiten.

Nehmen wir die Bildung als Beispiel. Besonders ausgeprägt finden wir diese Abstufung und Ungleichheit in Frankreich – und zwar bis heute.  Angesichts des Einflusses der französischen Bürokratie und ihrer Elite auf Brüssel und die EU geht das alle Europäer an. Karl Heinz Götze hat über „Die Erwählten der [französischen] Republik“, ihre „Großen Schulen“ (Grandes Écoles), ihr strenges Erziehungswesen und ihr perfektes, zentralistisches Auswahlsystem eine glänzende, gedrängte Darstellung geliefert.8

Wer das französische Bildungssystem durchlaufen hat, der weiß bis zur zweiten Stelle hinter dem Komma, wo er steht, wo es sich einzureihen hat. Es gibt Eltern, die umziehen, damit ihre Kinder schon auf die „richtige“ Vorschule kommen. Spätestens mit dem Eintritt ins Gymnasium kommt es darauf an, dass man ein gutes erwischt, nicht ein „Lycée poubelle“, ein „Abfalleimer-Gymnasium“. Götze sagt es so: „Frankreich ist ein Land, das sein Erziehungssystem so organisiert, dass sich alle dort als Schulversager fühlen müssen.“

Nach dem zentralen Abitur beginnt das nächste große Aussieben. „Die Schlechten werden Studenten, die Guten bleiben Schüler.“ Da die begehrten Eliteschulen, die „Grandes Écoles“, für Abiturienten ganz hohe Hürden setzen, hat es keinen Wert, sich dort gleich zur Aufnahmeprüfung zu melden. Man muss Glück haben, wenn man die Prüfung für einen der zweijährigen Vorbereitungskurse schafft. Doch viele, die sich hier durchgekämpft haben, fallen trotzdem durch die Aufnahmeprüfung der Eliteschulen.

Wer die höchsten Amtsträger Frankreichs nach ihrem Bildungsweg fragt, der muss meinen, das System sei erfolgreich. Denn fast alle haben diese Olympiade zum Olymp der „Auserwählten der Republik“ durchlaufen, ganz gleich ob sie links (wie Sartre, Foucault) oder rechts (wie Pompidou, Raymond Aron) stehen. Auch der gegenwärtige Präsident Hollande gehört dazu; er kann den Abschluss an zwei dieser „Grandes Écoles“ nachweisen. Trotzdem ist er nach Meinung der meisten Franzosen kein geistreicher, kein einfallsreicher und kein überzeugender Präsident. Die einen sehen in dieser Abstufung nach Noten und Punkten die größte Ungleichheit, die anderen die größte Gerechtigkeit.

Viel früher hat ein anderer großer Franzose, Michel de Montaigne (1533 – 1592), das Ergebnis eines derartigen, auf Vielwisserei ausgerichteten Bildungswesens beklagt. Er glaubte, ein schlechtes Gedächtnis zu haben. So bedauerte er, dass viele Leute ein gutes Gedächtnis mit großer Klugheit gleichsetzen:

„Zwischen Gedächtnis und Intelligenz sehen sie keinen Unterschied. Ich bin also ziemlich der Dumme. Die Leute tun mir jedoch unrecht, denn die Erfahrung zeigt eher das Gegenteil, dass ein ausgezeichnetes Gedächtnis oft mit schwachem Urteilsvermögen Hand in Hand geht. … Gewiss würde auch ich leicht der Versuchung erliegen, Geist und Urteilskraft träge in den Spuren Dritter dahintrotten zu lassen (wie es ja, ohne die eigenen Kräfte in Schwung zu bringen, alle Welt tut), wenn die fremden Ideen und Meinungen mir dank eines guten Erinnerungsvermögens stets gegenwärtig wären.“ 9

Es geht um den Gegensatz von empfangendem (rezeptivem) Wissen gegen eigenständige (kreative) Urteilskraft. Dies gilt gerade für unser heutiges Bildungssystem, das gutes Gedächtnis und rezeptives Wissen bevorzugt.

Gegen die „bildungsbürgerliche“ Ungleichheit kämpften dann mit neuen Gleichheitsverheißungen die Marxisten. Lenin sagte es deutlich: „Wir streben die gleiche Entlohnung für jede Arbeit und den vollkommenen Kommunismus an, doch wir können uns keinesfalls die Aufgabe stellen, diese Gleichheit unverzüglich zu verwirklichen.“ Und weiter heißt es in der Politischen Ökonomie des Sozialismus: „Volle Gleichheit hinsichtlich der persönlichen Aneignung von Konsumgütern kann dann erreicht werden, wenn die Arbeit für den Menschen zum ersten Lebensbedürfnis geworden und ein Überfluss an materiellen und geistigen Gütern geschaffen worden ist.“10

Dieser Zustand ist im „real existierenden Sozialismus“ nie eingetreten. Im Gegenteil, Voslensky beschreibt in seinem hervorragenden Buch „Nomenklatura, die herrschende Klasse der Sowjetunion“ die ausgeprägte und durchgängige Über- und Unterordnung im sowjetischen Staats- und Parteiapparat.11

Vor allem Mao, der ursprünglich radikalste, revolutionärste Gleichmacher, musste gegenüber seinen Soldaten in der Roten Armee nach Misserfolgen später deutlich werden:

„Absolute Gleichmacherei war in der Roten Armee eine Zeit lang in einem ernsten Ausmaß verbreitet. Nach zahlreichen Auseinandersetzungen ist diese Erscheinung nun zurückgegangen, doch finden sich immer noch Überbleibsel. … Wie die extreme Demokratisierung auf politischem Gebiet ist auch die absolute Gleichmacherei Produkt der handwerklichen und kleinbürgerlichen Wirtschaft. … Man muss darauf hinweisen, dass absolute Gleichmacherei … eine Illusion der Bauern und Kleineigentümer ist.“ 12

Offensichtlich musste Mao in China gegen die eigene Ideologie und noch vorhandene ständische Überlieferungen zur Gleichheit und Ungleichheit kämpfen.

Kommen wir zu einer Schlussfolgerung. Eine für alle Kulturen, für alle Geschichtsepochen, für alle Rechts-und Verfassungsordnungen gültige Gleichheit gibt es nicht. Wir müssen sogar einen Schritt weitergehen. Es gibt keine allgemeine, von der jeweiligen historisch-kulturellen Situation losgelöste, raum- oder zeitunabhängige (politische) Gleichheit. Es gibt keine Gleichheit an sich. Jeder Mensch ist etwas Besonderes, ungleich.

Das müssen auch bei uns Rechtsstudenten immer wieder lernen. Denn der Art. 3 des Grundgesetzes lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Der Verfassungsrechtler Hans-Peter Ipsen hat daher für die Anwendung des Gleichheitssatzes eine Formel empfohlen, die unseren Überlegungen entspricht: „Der Gleichheitssatz verleiht hier (= Art. 3 Grundgesetz, der Verf.) dem Ungleichen die Rechtsmacht zu verlangen, dass es wegen seiner Ungleichheit nicht auch ungleich behandelt werde.“13 Ursachen und Motive lassen sich für jede Ungleichbehandlung finden. Die politische oder verfassungsrechtliche Frage ist nur, wann eine feststellbare Ungleichheit in der jeweiligen Ordnung verfassungsgemäß ist und wann nicht. Ob der Ungleiche die Rechtsmacht hat, die Gleichbehandlung für sich zu verlangen, das bestimmt die jeweilige Verfassungsordnung. Und diese ist ein Erzeugnis der jeweiligen Kultur.

Vor allem heißt es, „vor dem Gesetz sind alle gleich“. Und da macht schon das Grundgesetz selbst Unterschiede. Nur für Deutsche gelten die Artikel 8 (Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht), 9 (Vereinigungsfreiheit), 11 (Freizügigkeit), 12 (Berufsfreiheit) des Grundgesetzes. Deutsche und Ausländer werden hier und in vielen anderen Bestimmungen ungleich behandelt. Das ist übrigens überall auf der Welt so. Staatsbürger haben mehr und andere Rechte, auch mehr und andere Pflichten. Wenn also bei uns Türken demonstrieren und Kurden auf sie einschlagen, dann muss nach dem Grundgesetz beides nicht geduldet werden. [Zeit-online]

Wie hat nun die Gleichheit im Bürgerstaat auszusehen? Den ersten Schritt machte schon Konrad Adenauer. Er sagte nach der Wahl 1957: „In der bisherigen deutschen Parteiengeschichte war es eine schwere Belastung gewesen, daß die meisten Parteien den Charakter einer Klassenpartei trugen. Hier war eine entscheidende Wende eingetreten. … Es war erfreulich für mich, daß in Deutschland endlich einmal mit der Scheidung der verschiedenen Klassen aufgeräumt war.“14

Dazu passte der Leitspruch von Ludwig Erhard: „Wohlstand für alle.“ Er ist weiterzuentwickeln und zu fordern: „Mittelstand für alle.“

Voraussetzungen sind eine gründliche Reform von Bildung und Ausbildung, von Schule und Hochschule. Wir brauchen Bildungs- und Ausbildungswege für die theoretisch und für die praktisch Begabten. Denken wir auch an Menschen wie Montaigne mit einem schlechten Gedächtnis, aber gutem Urteilsvermögen. Heute sollen alle durch eine theorielastige Einheits-, Gesamt- oder Gemeinschaftsschule gepresst werden. Der Akademikerdünkel wirkt nach, der gerade bei den linken Bildungsbürgern und Alt-68ern daheim ist. „Schick deine Kinder länger auf bessere Schulen“, predigten sie und wussten genau, was besser und was schlechter ist.

Wir brauchen begabungs- und neigungsgerechte Schulangebote, wie in Blog-Bericht „Mittelere Reife für alle“ beschrieben. Dazu ist der duale Bildungsweg ab der Mittleren Reife bis zum Hochschulabschluss auszubauen. Handwerk und Uni-Ausbildung, Meister und Akademiker, IT-Spezialist und Makler  sind nicht gleichartig, aber gleichwertig. Zu Recht werden gute Handwerker oft besser bezahlt. Hier bestimmen der Bedarf und die Nutzenstiftung die Bezahlung.

Hinzu kommt noch etwas: Die gesellschaftliche Anerkennung muss jedem gelten, der seine Arbeit mit Leidenschaft und Qualität ausführt. In einem Weltbestseller mit buddhistischen Hintergrund heißt es richtig: „Es gibt keine unbedeutende Tätigkeit auf der Welt. Jede Arbeit bietet uns die Chance, unsere persönlichen Begabungen zum Ausdruck zu bringen, unser Kunstwerk zu schaffen und das Genie zu verwirklichen, das wir sind.“15

Jeder wird im Bürgerstaat  gebraucht. Jeder kann etwas. Alle sollen und dürfen als geachtete, vollwertige Bürger mitmachen. Fußnoten:

1 K. G. Bockenheimer, Die Mainzer Klubisten der Jahre 1792 und 1793, Mainz 1896; vgl. auch die anonyme Schrift: Über die Verfassung von Mainz oder Vergleich des alten und des neuen Mainz von einem Mainzer, Deutschland 1792, UB Heidelberg. Sig.: B 5370’8; sehr gut auch: Stadelmann und Fischer, Die Bildungswelt der Handwerker um 1800, Berlin 1955

2 Francois Louis Ganshof, Was ist das Lehnswesen? Darmstadt 1975, S. 98 (Ganshof ist der klassische Erforscher des Lehenswesen. Erst 1994 wurden einige Aussagen von ihm durch Susan Reynolds bezweifelt; daraus ist ein Gelehrtenstreit entstanden.)

3 Gerhard Pfreundschuh, Die Ständeordnung als Verfassungstyp der deutschen Rechtsgeschichte, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, Bd. 42, Heft 3, 1979; ders., Vom Parteienstaat zum Bürgerstaat, 4.1 Die Geschichte, Heidelberg 2013

4 Rainer Wohlfeil, Adel und Heerwesen, in: H. Rössler (Hg.), Deutscher Adel 1555 – 1740, Darmstadt 1965, S. 334 ff.

5 Carl Jacob Burckhardt, Richelieu, München 1966/67, Bd. II, S. 102; ders., Der Honnête Homme, in: Gestalten und Mächte (Aufsatzsammlung) 1941

6 Carl von Clausewitz, Vom Kriege, ungekürzte Ausgabe, Frankfurt / M., Berlin und Wien 1980, S. 106 f.

 7 Marion Gräfin Dönhoff, Kindheit in Ostpreußen, Berlin 1988, S. 59; für die fränkischen Reichsritter: Erwin Riedenauer, Kontinuität und Fluktuation im Mitgliederstand der fränkischen Reichsritterschaft. Eine Grundlegung zum Problem der Adelsstruktur in Franken, in: Gesellschaft und Herrschaft, Festgabe für Karl Bosl, München 1969

8 Karl Heinz Götze, 45 Rue d’Ulm, Die Erwählten der Republik, in: FAZ-Magazin, 30.04.1992, S. 38 ff.; ders., Französische Affairen, Ansichten von Frankreich, Frankfurt / M. 2015 (Fischer Taschenbuch)  

9 Michel de Montaigne, Essais, Erste moderne Gesamtübersetzung von Hans Stilett, Frankfurt / M. 1998, S. 20

10 Lehrbuch Politische Ökonomie – Sozialismus, Autorenkollektiv, Frankfurt / M. 1972, S. 568 f.

11 Michael Voslensky, Nomenklatura, Die herrschende Klasse der Sowjetunion, Wien, München, Zürich, Innsbruck 1980

12 Mao-Tse-tung, Ausgewählte Werke, zitiert nach:  Stuart R. Schramm, Das Mao-System, München 1972, S. 239

13 Hans Peter Ipsen, in: Neumann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, Handbuch der Theorie und Praxis der Grundrechte, Berlin 1953, Bd. 2, S. 181

14 Konrad Adenauer, Erinnerungen 1955 - 1959, Stuttgart 1967, S. 318

15 Robin Sharma, Die geheimen Briefe des Mönchs, der seinen Ferrari verkaufte, München 2012, S. 168

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„Brüderlichkeit im Bürgerstaat“

 

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