„Es darf nicht sein, dass ein EU-Land im Falle einer unverschuldeten Krise wegen steigender Arbeitslosenzahlen das Arbeitslosengeld kürzen muss.“ „Wort des Tages“ von Jean-Claude Junker, Handelsblatt 07.01.2018
Zum Nachdenken über Tags:Da lautet die Frage: Woher kommt dann das Geld, wenn die Kasse der Arbeitslosenversicherung eines Landes leer ist oder schwächelt?
Da gibt es nur eine Antwort: Aus den Kassen eines anderen Landes! Jeder darf nun nachdenken, wer Zahler und wer Empfänger sein wird – und zwar auf unabsehbare Zeit. Dabei waren schon bisher alle Krisen angeblich unverschuldet
Zur ersten Transferunion, dem Finanztransfer von Nord nach Süd über die EZB und den Euro, soll nun mit einer Sozialunion das zweite große finanzielle Transfersystem kommen.
Besser wäre es, wir würden im Rahmen der EU wirklich die Wurzeln der Dauerarbeitslosigkeit in Südeuropa erkunden und dann zielgerichtete und konkrete Maßnahmen sowie Entwicklungsprogramme durchführten.
Dauertransfers sind Spaltpilze für Staaten und Staatengemeinschaften, wie die Lega Nord, Katalonien u.a. zeigen.
Jüngst kritisierte auch der Bundesrechnungshof, dass im deutschen Bundeshaushalt die Sozialausgaben bis 2022 auf 51,6 % steigen und die dringend nötigen Investitionen bei 11 % verharren. [Handelsblatt 11.10.2018]
Zu Vertiefung:Schon beim Euro waren Bürger und Volksvertreter misstrauisch. Doch Helmut Kohl verkündete damals mit Nachdruck dem „Hohen Haus“ [Bundestag]: „Nach der vertraglichen Regelung gibt es keine Haftung der Gemeinschaft für Verbindlichkeiten der Mitgliedstaaten und keine zusätzlichen Finanztransfers.“
So heißt es in Art. 125 I 2 „Haftungsausschluss“ des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union): „Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten … eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.“
Die Wirklichkeit sieht völlig anders aus. Bei der Anhörung des BVerfG im Schuldenüberwälzungsstreit mit der EZB sagte das Mitglied des EZB-Direktoriums, der Luxemburger Mersch lapidar: „Eine Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft.“ Das BVerfG ist dann eingeknickt. Es hat nicht entschieden, obwohl es den Sachverhalt, das Grundgesetz und die EU-Verträge genau kannte. Es hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. [Hans-Werner Sinn, Der schwarze Juni, Freiburg i. Br. 2016, S. 180 ff]
Der Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle meinte dazu, in den vergangenen fünf Jahren sei „eine Sensibilität eingetreten dafür, dass man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann“ und „Verträge weit ausgelegt“ werden (EU-Verträge zum Euro). [Interview im Deutschlandfunk am 20.01.2016]
Der EuGH entschied wie immer im Sinne des Zentralismus und der Transferunion. Die Ankäufe von Staatsanliehen durch die EZB seien rechtmäßig, obwohl die Finanzierung von Staatschulden der EZB ausdrücklich verboten ist. So steigen und steigen die Verbindlichkeiten der Südeuropäer bei der EZB. Dass im Falle der Krise, des Crashs alle haften, ist klar. Wieder wird es dann heißen, was Christine Lagarde (IWF) sagte: „Wir haben das Recht gebrochen und den Euro gerettet.“ Doch dann könnte gelten: „Wir haben das Recht gebrochen und sind gemeinsam untergegangen.“
Schauen wir nun auf die geplante EU-Arbeitslosenversicherung. Schon die deutsche Arbeitslosenversicherung hat sich nicht getragen. Mehr als die Arbeitnehmer einzahlten, musste an Arbeitslose ausgezahlt werden. Das wurde mit den Hartz-IV-Reformen geändert. Das Arbeitslosengeld I ist eine echte, aber recht kurzfristige Versicherungsleistung aus Beträgen der Arbeitnehmer. Das Arbeitslosengeld II für die sog. Hartz-IV-Empfänger ist eine echte Sozialhilfe aus Steuermitteln. Eine wirkliche Eingliederungshilfe für Langzeitarbeitslose ist beides nicht.
Wenn es nun eine europäische Arbeitslosenversicherung geben sollte, dann kann eine Defizitabdeckung eindeutig nur aus Transfer-Zahlungen anderer Länder kommen.
Doch es stellen sich weitere Fragen. Wer bestimmt den Inhalt und die Höhe der Leistungen? Jedes Land selbst oder die EU, in der die Südeuropäer nach dem Austritt von Großbritannien die Stimmenmehrheit haben? Beides sind beängstigende Aussichten.
Wer Geld von Dritten bekommt, denkt nicht ans Sparen, sondern daran, wie er zu noch mehr Geld kommt. Das sind Probleme, die wir vom deutschen Finanzausgleich kennen. Und genau wegen dieser Sparunwilligkeit wird immer wieder behauptet, dass auch der deutsche Finanzausgleich in der jetzigen Form verfassungswidrig ist. [BVerfG vom 11.11.1999, Roman Herzog, Strukturmängel der Verfassung? Stuttgart 2000, S. 118 ff]