7. Bürgerstaat statt Parteienstaat

„Wir sind das Volk!“ „Wir sind der Staat!“ Diese Rufe der Revolution von 1989 sind ein Quantensprung im politischen Bewusstsein der Bürger. War die Revolution von 1848 gegen den Staat, seinen Landesherrn und eine aristokratische Obrigkeit gerichtet, so nehmen die Bürger in der Revolution von 1989 den Staat in Besitz. Die Neoliberalen kämpfen immer noch gegen einen feindlichen Staat, der die Bürger unterdrückt. Sie haben Recht, denn der heutige Parteienstaat ist obrigkeitlich und bürgerfern. Eine „politische Klasse“ hat den Landesherrn ersetzt und sich den Staat zur Beute gemacht. Doch die Neoliberalen sind Teil dieser Klasse und dieses Systems, wie u.a. im Folgenden und im Blog-Bericht „Soziale Volkswirtschaft statt Weltkapitalismus“ gezeigt wird.

Die Revolution von 1989 ist unvollendet. Wenn aber nicht alle Zeichen trügen, dann werden der „Rechtsstaat“ des 19. Jahrhunderts und der „Sozialstaat“ des 20. Jahrhunderts im 21. Jahrhundert durch den „Bürgerstaat“ ersetzt, dazu weiterentwickelt – und das hoffentlich friedlich.

Die Schweiz zeigt, dass das keine Träumereien oder Hirngespinste sind. Das sehen inzwischen viele so. Martin Walser sagt: „Die Schweiz ist eine vorweggenommene Utopie, das, was wir werden wollen in Europa.“ Und sogar Gregor Gysi hat für die aus der SED hervorgegangene „Linke“ den Werbespruch und das Wahlplakat erfunden: „Mehr Schweiz wagen!“ Hell leuchtet uns das weiße Kreuz auf rotem Grund entgegen. Auch der Bayer Horst Seehofer spürt, woher der Wind weht. Nach der letzten, knapp gewonnenen Landtagswahl versprach er überglücklich: „Wir machen Bayern zum modernsten Bürgerstaat. Zum Vorbild für ganz Europa.“ Dazu muss er ganz viel ändern und bei sich anfangen. Wie das geht, können wir ihm sagen: den Parteienstaat abschaffen!

Wenn wir den Parteienstaat dem Bürgerstaat gegenüberstellen, dann finden wir erstaunliche Parallelen zum Gegensatz von „Soziale Volkswirtschaft statt Weltkapitalismus". In der sozialen Volkswirtschaft und im Bürgerstaat wird von unten nach oben gesteuert, im Kapitalismus und im Parteienstaat ist es genau umgekehrt: Oben sticht unten! Die politische Klasse hat sich mit den Reichen und Mächtigen verbündet, mit den Lobbyisten, die inzwischen weltweit agieren und herrschen. Das zeigen die bisherigen Blog-Berichte zur Wirtschaft von der „Geldschöpfung ohne Wertschöpfung“ bis „Schrottimmobilien werden Giftpapiere“.

Nach Wolfang Koydl gibt es weltweit nur eine vollkommene Demokratie, die Schweiz, und eine Halbdemokratie, die USA:

„Auf der Welt gibt es nur anderthalb Demokratien, die diesen Namen verdienen: die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Sieht man vom üblichen Sortiment an Diktaturen und Despotie ab, sind andere Demokratien lediglich halb gare, halb fertige, zuweilen auch halb seidene Partokratien. Die Macht liegt in den Händen politischer Parteien. Sie haben sich verselbstständigt, sprechen nicht mehr im Namen ihrer Wähler, sondern für sie – ob es diesen passt oder nicht. Denn sie wissen ja angeblich besser, was für die Wähler gut ist. Der Staat und seine Institutionen sind ihre fette Beute.“ (Koydl, Wolfgang, Die Besserkönner Was die Schweiz so besonders macht, Zürich 2014, S. 137)

Koydl war 23 Jahre Journalist für die „Süddeutsche Zeitung“ und ist jetzt Redakteur bei der „Weltwoche“ in Zürich. Nach ihm sind die USA zwar ein Parteienstaat, doch „diesem traurigen Bild stehen gottlob weitreichende Rechte der Bundesstaaten gegenüber“. Die Zentrale in Washington darf sich nicht so in die Angelegenheiten von Kalifornien oder Texas einmischen, wie sie das weltweit praktiziert. „Diese [Bundesstaaten] reagieren auf solche Ansinnen noch empfindlicher als Israel oder China.“ Das ist die waagrechte Gewaltenteilung – von der Zentralregierung über die Bundesstaaten bis zu selbstverwalteten Gemeinden. Das Buch von Koydl ist sehr zu empfehlen. Denn es gibt uns einen tiefen Einblick in das Denken und die Rechte der Bürger in einem Bürgerstaat.

Der Bürgerstaat baut sich von unten nach oben auf. Dazu sind zunächst die zwei erwähnten Säulen unverzichtbar: Volksabstimmungen und die waagrechte Gewaltenteilung zwischen Gemeinden, Ländern (Kantonen) und Bund. (Davon ist die senkrechte Gewaltenteilung, andere sagen Gewaltentrennung, zwischen Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung zu unterscheiden.)

Was unten, nah am Bürger geregelt werden kann, hat oben nichts zu suchen. Oder nach Montesquieu (1689 – 1755): „Wenn es möglich ist, kein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, dass kein Gesetz gemacht wird.“ Denn eine weitere Säule des Bürgerstaats ist die „Privatautonomie“ der Bürger mit Eigentum, Vertragsfreiheit und wirtschaftlicher Selbstbestimmung (dazu später).

Das glatte Gegenteil eines Bürgerstaats ist die EU, was eigentlich jeder merkt und weiß. Roman Herzog hat dazu ein Buch geschrieben: „Europa neu erfinden - Vom Überstaat zur Bürgerdemokratie“ (München 2014). Mit seinem Gespür liegt er genau richtig. Allerdings sind seine Reformvorschläge viel zu brav, damit sind der Moloch und Machtapparat in Brüssel nicht zu bändigen. Die EU ist das Gegenmodell zu einem Bürgerstaat, noch radikaler und gnadenloser als der Parteienstaat.

Unser Grundgesetz (GG) war schon 1949 auf dem richtigen Weg. In Artikel 20 GG heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Auch die besonderen Organe üben die Staatsgewalt „Im Namen des Volkes“ aus, wie über jedem Gerichtsurteil steht. Die [Volks-]Abstimmungen werden den Bürgern im Bund bis heute verweigert.

Für die waagrechte Gewaltenteilung bestimmt Art. 70 GG: „Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.“ Die Verleihungen von Gesetzgebungsbefugnissen haben durch Verfassungsänderungen ständig zugenommen. Die Bundesparteien wollen Bundeskompetenzen, faktisch streben sie einen Zentralstaat an. In der Schweiz müssen Verfassungsänderungen vors Volk.

Statt die beiden Grundsätze Volksabstimmungen und Gewaltenteilung mit Leben zu erfüllen und fortzuentwickeln, wurden sie Stück für Stück ausgehöhlt. Aus einer gut gemeinten Demokratie, die die Parteien nur kurz in einem einzigen Artikel (Art. 21 GG) erwähnt, wurde ein neues, anderes Verfassungsgebilde: der von oben nach unten gesteuerte, immer zentralistischere Parteienstaat. Etwa 25 Leute sollen unsere Republik ziemlich einsam und abgehoben, selbstherrlich und in enger Verquickung mit den großen Lobby-Gruppen steuern. Außenpolitisch ist es der „Küsschen-Club“ der G-7-Präsidenten, der das Schicksal von Völkern und Ländern in Hinterzimmern und bei Festessen berät und bestimmt. (Der Ostblock war auch so ein „Bruderkuss-Verein“, was man damals im Westen und auch viele im Osten  peinlich und verlogen fanden.)

Vor einigen Jahren waren in Stuttgart baden-württembergische Landräte und Bürgermeister zu einem Vortag von Klaus Kinkel, dem ehemaligen Außenminister, eingeladen. Damals stand die Aufnahme der Türkei in die EU auf der Tagesordnung, und die Kollegen waren beunruhigt. In der Diskussionsrunde wurden sofort dazu kritische Fragen gestellt. Kinkel gab die Gefahren und Schwierigkeiten angesichts des Erstarkens islamischer Parteien erstaunlich offen zu. Doch er hatte eine noch erstaunlichere Begründung für den Beitritt: „Wir haben das den Türken schon so oft versprochen, das geht nicht mehr anders.“ Ich fragte mich sofort: Wer sind denn die „Wir“? Waren das die Außenminister bei Festbanketten? Können heute noch Länder und Völker wie im Absolutismus und beim Wiener Kongress (1815) bei Tanz und geselligen Abenden verschenkt und verschoben werden? Nicht einmal die Volksvertreter hatten darüber abgestimmt. Wir waren sprachlos. Das ist Parteienstaat pur. In der Schweiz geht so etwas ohne das Volk überhaupt nicht.

Wir werden im nächsten Blog-Bericht betrachten, wie Abstimmungen das Bewusstsein und Verhalten von Bürgern und Politikern verändern. (In späteren Berichten werden wir weitere Bausteine des Bürgerstaats besprechen: den Ablauf von Volksabstimmungen, die Lösung schwieriger unpopulärer Angelegenheiten, die Folgen für die öffentlichen Finanzen, die Wirtschaft usw.)

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