35. Demokratie ist Selbstbestimmung

Tagesgedanke: Wer Demokratie will, der muss das Selbstbestimmungsrecht anerkennen.   Zum Nachdenken über Tags: Das Selbstbestimmungsrecht gilt als ein Menschen- und Völkerrecht. Dabei sind zu unterscheiden das Selbstbestimmungsrecht

  • für den Einzelnen (individuelle Grundrechte, Privatautonomie),
  • für Gruppen (Ehe und Familie, Presse, Hochschulen usw.)
  • für Völker und Nationen.

  Zur Vertiefung:

Betrachten wir heute einmal das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist seit der frühen Neuzeit ab 1500 greifbar.

Der bekannte Johann Amos Comenius, der bis heute im evangelischen Bereich sehr wirksam ist, gibt uns in seiner 1659 erschienen Schrift „Gentis Felicitas“ [Glückseligkeit des Volkes] eine frühe Begriffsbestimmung.

„(1) Ein Volk […] ist eine Vielheit von Menschen, die aus gleichem Stamme entsprossen sind, an dem selben Ort der Erde […] wohnen, gleiche Sprache sprechen und durch gleiche Bande gemeinsamer Liebe, Eintracht und Mühe um das öffentliche Wohl verbunden sind.

(2) Viele und verschiedene Völker gibt es […], sie sind alle durch göttliche Fügung in diesem Charakterzug gekennzeichnet: wie jeder Mensch sich selbst liebt, so jede Nation, sie will sich wohlbefinden, im wechselseitigen Wetteifer sich zum Glückszustand anfeuern.“ [zitiert nach Quelle]

Das ist die mittel- und osteuropäische, die ethnische Vorstellung von einer Nation. In Westeuropa hat Frankreich z.T. über die Sprachgrenzen hinausgegriffen. Hier kam es zur Definition: „Nation ist, was eine Nation sein will.“ In der politischen Wirklichkeit sind beide Vorstellungen meist  unmerklich verschmolzen. Bestes Beispiel für eine „Willensnation“ ist die Schweiz.

Am Ende des Ersten Weltkriegs hat der amerikanische Präsident Woodrow Wilson das Selbstbestimmungsrecht der Völker zum obersten Grundsatz für eine europäische Friedensordnung gemacht. Auch Trotzki und Lenin waren dafür. Lenin erwartete, dass sich gemäß der kommunistischen Ideologie dadurch die Nationen auflösen würden. Das Gegenteil war der Fall.

Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus (1989) trat ein, was Zbigniew Brzeziński, Sicherheitsberater des US-Präsidenten Jimmy Carter, erwartete. Die Sowjetunion brach entlang der ethnischen Grenzen auseinander. In seinem Buch „Die einzige Weltmacht – Amerikas Strategie der Vorherrschaft schildert er, warum und wie die USA verhindern müssen, dass auf dem eurasischen Festland ein neuer Konkurrent für sie entsteht. [Im Internet: PDF-Datei des ganzen Buchs]

Diesem Ziel hat sich offensichtlich auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker unterzuordnen, obwohl es die Grundlage für das Ende des Kolonialismus weltweit, für das Ende der Sowjetunion und Jugoslawiens war.

Nach dem Völkerrecht, und zwar Artikel I, Ziffer 2 der Charta der Vereinten Nationen, gilt:

„Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

(1) …

(2) freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;“

Dem wurde im Ukraine-Konflikt der Grundsatz der „Unverletzlichkeit der Grenzen“ gemäß der „Schlussakte von Helsinki“ (1975) entgegen gehalten. Mit dem „Selbstbestimmungsrecht“ und der „Unverletzlichkeit der Grenzen“ stehen sich zwei Grundsätze gegenüber, die sich gegenseitig ausschließen.

Doch während die „Charta der Vereinten Nationen“ als Völkerrecht gilt, ist das bei der Helsinki-Akte nicht der Fall.

„Die Schlussakte von Helsinki ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine Absichtserklärung. Sie enthält eine Reihe von Leitprinzipien, die ein geregeltes Miteinander von Ost und West in Europa ermöglichen sollen.

Außerdem legt das Dokument die Grenzen der Nachkriegsordnung in Europa als „unverletzlich“ fest. Der UDSSR geht es dabei insbesondere um die Anerkennung der innerdeutschen Grenze und der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens. Bei diesem Punkt haben die westlichen Staaten die von den Warschauer-Pakt-Staaten geforderte Formulierung „Unabänderlichkeit“ der Grenzen verweigert.

So soll[t]e eine zukünftige politische Union Westeuropas weiterhin ermöglicht und eine für immer zementierte Zweistaatlichkeit Deutschlands verhindert werden.“ [Quelle: Bundesministerium der Verteidigung]

Die Helsinki-Akte war die Wende im Kalten Krieg. Kehren wir nie mehr dahin zurück!        

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